Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und das Geschäftsleben wird durch eine eigenständige Satzung geregelt. Der Sitz befindet sich in Freiburg.
Der Zuständigkeitsbereich liegt in den Handwerkskammerbezirken Freiburg, Karlsruhe, Konstanz und Mannheim. Ausgenommen sind die Landkreise Calw, Rottweil und Tuttlingen.
sind selbsständige Handwerksbetriebe und sie wählen aus ihren Reihen im Rhytmus aller drei Jahre ihren Vorsitzenden und dessen Geschäftsführende Mitglieder. Sie unterliegen der Satzung und derHandwerksordnung. Sie sind Miglied im Bundesinnungsverband für Galvaniseure, Graveure und Metallbildner.